Verkehrsunfall in Griechenland
Ein Verkehrunfall der sich in Griechenland mit deutscher Beteiligung (Bsp. Fahrzeug in Deutschland angemeldet) ereignet hat, kann auch in Deutschland abgewickelt werden.
Die Abwicklung eines Verkehrsunfalles, der sich in Griechenland ereignet hat, richtet sich nach dem griechischen Schadensersatzrecht. Hier gibt es einige Unterschiede zum deutschen Schadensersatzrecht.
Als Beispiel für eine unterschiedliche Behandlung ist die Abwicklung eines wirtschaftlichen Totalschadens. Anders als nach deutschem Recht, bei welchem ein wirtschaftlicher Totalschaden erst dann anzunehmen ist, wenn die Reparaturkosten 130% des Marktwerts des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt übersteigen, liegt nach griechischen Recht ein wirtschaftlicher Totalschaden bereits vor, wenn die Reparaturkosten 100% des Marktwerts des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt übersteigen.
Beispiel:
Reparaturkosten brutto 13.000 EUR
Widerbeschaffungsauwand 10.000 EUR
-Nach deutschen Recht, kann das Fahrzeug repariert werden und es werden die Reparaturkosten ausgezahlt.
- Nach griechischem Recht werden maximal 10.000 EUR ausgezahlt.