Nach einem Strafbefehl und von der Mandantschaft eingelegten Einspruch per EMail ( mit JPEG Anhängen) konnte trotz formeller Probleme ein Freisspruch erwirkt werden. Vor allem aufgrund der Zusammenarbeit mit einem Kollegen aus Schwerin.
Versicherungen von Gerichten zur Zahlung coronabedingter Ausfallschäden verurteilt. Sowohl das LG München I Az. 12 O 5895/20, als auch das LG Magdeburg 31 O 45/20 haben den Klägern die wegen Ausfällen aufgrund coronabdingter Schliessungen geklagt haben Recht gegeben. In einem weiteren anhängigen Rechtsstreit vor dem LG München I (Az. 12 O 6496/20) wurde die Klage 2 Tage vor dem Verkündungstermin zurück genommen, da sich die Versicherung mit dem Kläger geeinigt hat.
Das FG Düs. (FG Düs. BS 29.05.20-9 V 754/20 AE) hat im Rahmen eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz wegen einer Pf. und Einz.-verfügung des FA Düs. dem Antragsteller Recht gegeben. In den Gründen wird vor allem auf das BMF Schreiben vom 19.3.20 verwiesen. Dieses bindet das dem FA in § 258 AO eingeräumte Ermessen in einer die Verwaltung selbstbindender Weise dahin, dass bei nicht nur gering belasteten St.-pflichtigen, von der Vollstreckung fälliger Steuerforderungen abgesehen werden soll.
Corona Bußgeldbescheid rechtmäßig?1.000 € verhältnismäßig?