Kündigung

Kündigung

Sie haben eine ausserordentliche/ordentliche Kündigung schriftlich oder persönlich erhalten? Um Ihre Rechte durchsetzen zu können, bedarf es unverzüglich anwaltlicher Hilfe, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung bei Gericht eingegangen sein muss. Eine Kündigungsschutzklage ist notwendig, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Nach Ablauf der 3 Wochen-Frist können Sie keine Ansprüche aufgrund der Kündigung geltend machen.

Abfindung

Eine Abfindung ist eine  finanzielle Entschädigung , die der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt. 

Einen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht, es ist eine finanzielle Entschädigung. Allerdings führen „Kündigungsschutzklagen“ sehr häufig dazu, dass vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindungszahlung vereinbart wird, um den Kündigungsschutzprozess zu beenden. Dies ist aber üblicherweise Verhandlungssache und hängt, so wie die Höhe der Abfindung, von diversen Faktoren ab.

Die Höhe der Abfindung bemisst sich nach der  Höhe des zuletzt gezahlten Monatsgehalts (brutto) und der Beschäftigungsdauer im Unternehmen.

Es gibt hier allerdings keine feste Formel für die Berechnung der Abfindung. Am weitesten verbreitet ist die Berechnungsmethode, wonach die Abfindung ein halbes Bruttomonatsgehalt (0,5) pro Jahr der Beschäftigung beträgt.

Beispiel: 

Betriebszugehörigkeit = 10 Jahre     

Bruttogehalt                  = 3.000 €            

Berechnung= 10 X 1.500 € (3.000 /2) 

Betrag          = 15.000 € brutto   

      

Es handelt sich hier um ein Rechenbeispiel. Die Abfindung ist natürlich abhängig vom Einzelfall, diese kann in jedem Fall höher sein und sollte nicht niedriger sein.Sollte die Abfindung nicht angemessen sein, kann auf den Erhalt des Arbeitsplatzes beharrt werden, was eigentlich auch das Ziel der Kündigungsschutzklage ist.