Das Arbeitsrecht hat immer mehr strafrechtliche Bezüge, weshalb es auch bearbeitet wird. Hinzu kommte, dass regelmässig enstprechende Lehrgänge besucht werden, die vor allem den strarechtlichen Bezug zum Arbeitsrecht haben. Straftaten am Arbeitsplatz werden viel öfter verwirklicht, als man denkt. Diese ist haben sich in den letzten Jahren gehäuft. Die Straftaten sind so schwer, dass diese sogar zu Gefägnisstrafen führen können.Ein Verstoss gegen interne Richtlinien, kann auch zu einem ausserordentlichen Kündigungsgrund führen. Desöfteren gibt des deswegen in letzter Zeit immer häufiger " Verdachtskündigungen". Hier ist man als Gekündigter klar im Vorteil, wenn der Rechtsbeistand strafrechtliche Kenntnisse Des öfteren hat Rechtsanwalt Georgikeas Mandanten vertreten, die wegen dem Verdacht einer Straftat gekündigt wurden.

Ziel des Arbeitgebers ist beispielsweise, keine Abfindung auszuzahlen. Daher kommen die Arbeitgeber auf teilweise, sehr ausgefallene Ideen.

 

Beispielsweise wurde ein Mandant bezichtigt falsche (unwahre) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt zu haben, ohne das der Chef das mitbekommen hat. Die hierdruch verwirklichte Straftat, hätte zum Kündigungsgrund geführt. Hierbei vergass der Gegner/Beklagte allerdings, dass er diese Krankheitsmeldungen als Behandlung gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hat. Die Mandantschaft hat sich im vorliegenden Fall ( selbst, wenn man den Nachweis erbringt, dass es sogenannte Scheinbescheinigungen sind, keine Straftat verwirklicht, wohingegen der Beklagte einen Betrug durch unterlassen, spätestens zu dem Zeitpunkt begangen hat, als er die vermeintlichen Scheinmeldungen aufgedeckt hat.

 

- Kündigung

- Abfindung

- Aufhebungsvertrag

- Arbeitszeugnis